Auf dieser Seiten wollen wir Ihnen wichtige Informationen geben,Begriffe erklären und Wege aufzeigen um die mobile Pflege in ihrem Zuhause zu
realisieren.
Was nur wenige wissen ist das bereits während des Aufenthaltes im Krankenhaus eine Eilbegutachtung stattfinden kann (vorläufige Einstufung in einen Pflegegrad). So kann bereits vor der Entlassung nach Hause ein Teil der Pflegekosten sichergestellt werden. Sprechen Sie den sozialen Dienst des Krankenhauses an.
Die Behandlungspflege umfasst medizinische Versorgungen wie z.B.
Die Kosten für Leistungen aus dem Bereich der Behandlungspflege werden von der jeweiligen Krankenkasse übernommen, sie müssen aber
vom behandelnden Hausarzt verordnet werden.
Zusätzliche niedrigschwellende Betreuungsleistung:
Sie muß bei der zuständigen Pflegekasse beantragt werden. Der MDK nimmt auch hier den Bedarf an Hilfe und Unterstützung auf und entscheidet über die Höhe der Kostenübernahme. Hierbei handelt es sich nicht um Haushaltshilfe oder Grundpflegeleistungen, sondern um Beschäftigung, Beaufsichtigung und Entlastungsleistungen.
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